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Verbotspolitik

Freiburger Verbotspolitik

Freiburg galt als liberale, offene Stadt. Davon ist allerdings immer weniger zu spüren. Mittlerweile ist Freiburg bei der Einschränkung von Freiheitsrechten für andere Städte Vorbild. Das vom Grünen Oberbürgermeister Dieter Salomon und seinen politischen MitstreiterInnen auf den Weg gebrachte Alkoholverbot ist das überregional bekannteste Verbot. Es gilt am Wochenende ab 22 Uhr im gesamten Innenstadt-Bereich. Dabei wird innerhalb von Clubs und Diskotheken munter und oft grenzenlos weiter getrunken. Obwohl der Ausschank von Alkohol an Betrunkene bundesweit verboten ist (vgl. Gaststättengesetz §4 Abs.1 Nr. 1 sowie § 15 Abs.2) greifen hier die Stadtoberen unzureichend ein. Der Ausschank von Alkohol innerhalb von Bars, Clubs oder Diskotheken, auch an schon betrunkene Gäste, wird ignoriert. Sobald das Alkoholproblem offensichtlich zu Tage bzw. auf die Straße tritt und somit öffentlich wird, geht man strikt dagegen vor.
Während das Alkoholverbot und dessen erwartete Folgen durchaus kontrovers diskutiert wurden, verabschiedete der Stadtrat auch eine weniger beachtete Verordnung, die es dem Ordnungsamt und der Polizei erlaubt, in der Öffentlichkeit trinkende Gruppen willkürlich und präventiv mit Platzverweisen zu belegen. Es reicht, dass es den Anschein hat, dass eine Belästigung der Bevölkerung folgen könnte. Ziel dieser Maßnahme ist es offensichtlich, Obdachlose, Punks und sich im öffentlichen Raum treffende Personen ggf. vertreiben zu können. Ganz offen wurde schon im Vorfeld den Obdachlosen auf dem Stühlinger Kirchplatz mit der Anwendung des neuen Verbotes gedroht. Offen bleibt, wo sich die Betroffenen statt dessen treffen sollen. Zudem weist die Verordnung einen ausgesprochen weiten Spielraum auf. So könnten, auch wenn dies noch nicht oft vorgekommen ist, auch gemütliche Abende auf dem Augustinerplatz und der Sternwaldwiese betroffen sein.
Neben der viel beschworene Gewaltprävention, stecken hinter den neuen Verboten also weitere Motive, wie das Schaffen einer „sauberen Stadt“ und das Zurückdrängen unliebsamer Personengruppen. Wirkliche Lösungsansätze sucht man vergebens. So bleibt offen welche präventiven Maßnahmen die Stadt ergreifen möchte um die Probleme in der Entstehung zu verhindern. Ungeklärt ist auch, wo sich beispielsweise vorhandene Personengruppen wie die Obdachlosen, die sich momentan auf dem Stühlinger Kirchplatz treffen, statt dessen zusammenfinden sollen. So werden die Personengruppen von einem Stadtteil in den anderen verschoben, ohne eine langfristige Lösung zu finden von der alle Beteiligten profitieren können.
eben diesen gibt es eine Reihe weiterer Verbote und Beschränkung von Freiheitsrechten. So ist mittlerweile das Essen und Trinken in S- und Straßenbahnen ebenso wenig erlaubt wie das Abstellen von Fahrräder rund um den Bertholtsbrunnen. Auch wer sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form einer Demonstration in der Innenstadt wahrnehmen möchte, muss mit zahlreichen Auflagen und Beschränkungen rechnen. Wenn überhaupt eine Genehmigung vorliegt, so ist zumindest das Mitführen von Wägen eigentlich immer untersagt.

Wir fordern daher:
  1. eine Bekämpfung der Ursachen statt der Symptome.
  2. einen Dialog mit den Betroffen statt einseitiger Verbote mit dem Ziel wirksame Lösungsansätze gemeinsam zu entwickeln.